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§ 1 Grundregel
Die Teilnahme am Wassersport erfordert im Bereich der Steganlage kameradschaftliches Verhalten, gegenseitige Rücksichtnahme sowie Sicherheits-
und Umweltbewusstsein. Jeder Ruderer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar
behindert oder belästigt wird.

§ 2 Verkehr am Steg
Für den Verkehr um die Steganlage gelten diese Hafenordnung, sowie die Stegordnung des Berliner Ruder-Club e.V.. Den Anweisungen der Obleute ist
grundsätzlich Folge zu leisten. Es ist im Bereich der Steganlage langsame und vorsichtige Fahrt geboten. Grundsätzlich ist der Steg zum Anlegen von der Seite
des SRV anzufahren und ggf. in angemessenem Abstand zu warten. Beim Ablegen ist auf vorbeifahrende Boote zu achten. Vor dem Steg, im
Fahrwasser, haben die Fahrgastschiffe der Berufsschifffahrt absoluten Vorrang.

§ 3 Ordnung am Liegeplatz
Am Steg liegende Ruderboote müssen festgehalten bzw. festgemacht werden. Um den Steg schnellstmöglich frei zu machen sind die Boote umgehend
herauszunehmen bzw. sind die Boote umgehend auszurüsten und es ist abzulegen. Um die Belastung des Stegs niedrig zu halten, ist das Betreten des
Steges durch andere Personen zu vermeiden. Die Motorboote müssen so ausgerüstet sein, dass keine Schäden entstehen.
Zwischen Boot und Steg ist ein elastisches Element als Ruckfender einzubringen um die Anlagen zu schonen. Ferner sind beidseitig mindestens zwei der
Schiffsgröße entsprechende Fender auszubringen. Stegfender sind zulässig. Festmachen an Geländerstützen, Fahnenmasten oder Wasser- und
Elektroinstallationen ist verboten. Schäden am Steg sind sofort dem Boots- oder Ruderwart zu melden. Der Steg ist
ggf. zu reinigen.


§ 4 Ordnung im Stegbereich
Der Zutritt zur Steganlage ist nur Mitgliedern und Gastruderern des Vereins gestattet. Weiteren Personen nur mit Erlaubnis des Vorstands. Alle Personen
müssen in das richtige Verhalten auf dem Steg eingewiesen worden sein. Das Befahren der Stege sowie das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art auf
der Steganlage ist untersagt. Ausgenommen ist das Ablegen von Persenningen, Skulls und Riemen sowie Schuhen, sofern eine ausreichende Breite des
Laufweges erhalten bleibt. Das Entfachen von Feuer und der Betrieb von Grillanlagen o.ä. auf den Schwimmstegen ist strikt verboten. Das Fischen, Baden
und Tauchen ist im Stegbereich untersagt. Ab 22:00 Uhr ist absolute Ruhe zu halten.
Umweltschutz: Es wird an die Stegbenutzer appelliert, nicht nur das Wasser, sondern auch das umliegende Gelände sauber zu halten. Abfälle sind in die dafür
vorgesehenen Müllbehälter zu geben. Jeder unnötige Lärm ist zu vermeiden. Probeläufe von Motoren sind auf die mindestnotwendige Dauer zu beschränken.

§ 5 Haftung und Versicherung
Alle Motorboote müssen eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen
können.

§ 6 Sanktionen
Wer gegen die vorstehenden Vorschriften wiederholt oder in schwerwiegender Weise verstößt, erhält eine schriftliche Verwarnung oder kann wegen Verstoßes
gegen die Satzung und Ruderordnung des Berliner Ruder-Club e.V. durch den Vorstand sanktioniert werden. Die Hafenordnung in ihrer jeweils aktuellen, von dem Vorstand beschlossenen
Fassung, ist Teil der Ruderordung.